Startseite „Worauf warten wir noch?“ Gewalthilfegesetz jetzt!
„Worauf warten wir noch?“ Gewalthilfegesetz jetzt!
Direkt zur Petition: https://innn.it/geldoderleben
Mit dem Slogan „Worauf warten wir noch?“ fordern 22 Prominente aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft in einem 60-Sekunden-Film ein Gewalthilfegesetz.
Der Clou: Erstmals beteiligen sich Männer an einem solchen Video!
Initiator ist Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Wir fordern die Bundesregierung auf, Schutz und Unterstützung endlich für alle gewaltbetroffenen Frauen zu ermöglichen. Die politisch Verantwortlichen müssen JETZT handeln und das geplante GEWALTHILFEGESETZ mit ausreichend Bundesmitteln ausstatten.
Wusstest du,
dass jeden Tag gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern der Zugang zu Schutz und Unterstützung verwehrt bleibt – entweder, weil es keine freien Frauenhausplätze gibt oder, weil sie den Frauenhausaufenthalt nicht bezahlen können?
dass sie meist viel zu lang auf einen Beratungstermin warten müssen – entweder, weil es in der Nähe keine Fachberatungsstelle gibt oder, weil die vorhandene völlig überlastet ist?
dass dadurch viele Betroffene nicht den Schutz und die Unterstützung erhalten, die sie so dringend brauchen?
dass es aktuell eine Vorlage für ein Gewalthilfegesetz gibt, die das endlich ändern könnte?
dass die Bundesregierung sich weigert, ausreichend Geld dafür bereitzustellen?
Dies alles verhindert einen effektiven Gewaltschutz, der allen gewaltbetroffenen Frauen zugänglich ist.
Das muss sich jetzt ändern!
Frauenhäuser und Fachberatungsstellen retten Leben. Seit fast 50 Jahren organisieren sie Schutz und Unterstützung für Frauen und ihre Kinder, die in Paar-, familiären oder anderen Nahbeziehungen Gewalt erleben.
Durch einzelfallbezogene Finanzierungsmodelle der Frauenhäuser müssen Gewaltbetroffene aber noch immer in einer absoluten Notsituation für die Finanzierung ihres Schutzes selbst sorgen. Für viele wird dadurch der Platz in einem Frauenhaus unbezahlbar – besonders dann, wenn kein Anspruch auf Sozialleistungen besteht. Dies betrifft z.B. Studentinnen, Rentnerinnen, Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus oder erwerbstätige Frauen. Der Bedarf an Schutz und Unterstützung besteht genauso für trans*, inter* und nicht-binäre Personen jeden Alters. Auch hier fehlen fast überall bedarfsgerechte Angebote.
Beratungsstellen für Gewaltbetroffene sind in Deutschland noch immer sehr ungleich verteilt, unterfinanziert und überlastet. Die Finanzierung basiert oft auf freiwilligen Leistungen der Länder und Kommunen.
Der Schutz vor Gewalt ist keine Sozialleistung. Der Schutz vor Gewalt ist keine freiwillige Leistung. Der Schutz vor Gewalt ist eine menschenrechtliche Verpflichtung. Daran müssen sich alle staatlichen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) angemessen beteiligen. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Verantwortung endlich wahrzunehmen!
2021 vereinbarte die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen, das Hilfesystem auszubauen und dabei Bundesmittel einzusetzen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP: Koalitionsvertrag 2021-2025: S. 91).
Die Realisierung eines Gewalthilfegesetzes und somit Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder ist jetzt möglich.
Wir fordern die Bundesregierung zur Einhaltung ihres Koalitionsvertrages auf. Wir fordern eine sichere, einzelfallunabhängige Finanzierung von Schutz und Unterstützung, die sich auf Bund, Länder und Kommunen verteilt.
Unterstütze unsere Forderungen, unterschreibe unsere Petition und setze mit uns ein Zeichen gegen patriarchale Gewalt:
Mehr Infos hier.