Fonds Sexueller Missbrauch muss bleiben!

Keine Einsparungen auf Kosten der Betroffenen von sexualisierter Gewalt!

Hier Petition unterschreiben!

 

Was ist der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)?

Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) – und damit der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) – bietet Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend seit 2013 wertvolle Unterstützung.

Der bisher niedrigschwellige Zugang sowie die Möglichkeit individueller Hilfsleistungen sind eine wichtige Anerkennung und tragen maßgeblich zur Linderung des Leids der Betroffenen bei.

 

Was hat sich jetzt daran geändert?

Nachdem Anfang 2025 bereits der Zugang zum EHS erheblich erschwert wurde, wird das EHS und damit auch der FSM laut „Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt“ der Bundesregierung nach dem 31.12.2028 nicht fortgeführt.

Erstanträge von Betroffenen sexualisierter Gewalt sind dann nur noch bis 31.08.2025 möglich und Bewilligungen können nur bis zum 31.12.2025 erteilt werden. Faktisch erfolgt damit die Einstellung von EHS und FSM, die verheerende Folgen für Betroffene hat.

 

Was wir fordern!

  1. Der Fonds Sexueller Missbrauch muss dauerhaft fortgeführt und strukturell abgesichert werden!
  2. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Richtlinien für den FSM entsprechend anzupassen und eine nachhaltige Lösung sicherzustellen, um Betroffene weiterhin angemessen zu unterstützen!
  3. Eine ersatzlose Einstellung des Fonds darf es nicht geben!

 

Zur Stellungnahme von BAG Forsa, bff, BKSF, DGfPI und WEISSER RING: Keine Einsparungen auf Kosten der Betroffenen von sexualisierter Gewalt, der wir uns empört anschließen!

Foto: Pixabay

Stellungnahme von BAG Forsa, bff, BKSF, DGfPI und WEIßER RING

Stellungnahme der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

DHS – Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.