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Beratung und Unterstützung zum Fonds sexueller Missbrauch

Die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt berät nun auch zum Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich.

Mit Ihnen gemeinsam schauen wir, ob Anspruch auf Leistungen aus dem FSM besteht und welche Leistungen Sie beantragen können und möchten.

Wir können gemeinsam den Antrag auf Leistung ausfüllen und begleiten und unterstützen Sie auch im weiteren Kontakt mit der Geschäftsstelle des Fonds.
Gerne können wir einen ersten Beratungstermin vereinbaren.
Rufen Sie uns dafür einfach an unter 0202/306007 oder schreiben Sie eine Mail an info@frauenberatungwuppertal.de

Über den Fonds

Der „Fonds Sexueller Missbrauch“ ist eine niedrigschwellige Unterstützungsmöglichkeit für Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend von sexualisierter Gewalt betroffen waren und noch heute mit den Folgen zu kämpfen haben.


Bei der Geschäftsstelle des Fonds können verschiedene Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Dazu zählen bspw. Psychotherapie, andere therapeutische Hilfen, medizinische Dienstleistungen und Hilfsmittel, Qualifizierungsmaßnahmen, Beratung/Betreuung/Begleitung, Sachkosten für die individuelle Aufarbeitung des Erlebten etc.


Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich dazu Mehraufwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro beantragen (z.B. Assistenzleistungen, erhöhte Mobilitätskosten).

Leistungen aus dem Fonds sind gegenüber den gesetzlichen Leistungen (bspw. Versicherungen, OEG, …) nachrangig.

Voraussetzungen

Wann hat mein Antrag Aussicht auf Erfolg?

  • Die Gewalt ist im familiären Bereich passiert. (weite Auslegung!)
  • Es ist sexualisierte Gewalt passiert.
  • Die sexualisierte Gewalt ist in Deutschland vor dem 30. Juni 2013 passiert.
  • Sie leiden noch heute an den Folgen der Gewalttat.
  • Leistungen, die beantragt werden, sind geeignet, die Folgen zu lindern.
  • Sie haben keine Leistungen aus anderen Fonds/Stiftungen erhalten.