Suche
Close this search box.

KO-Tropfen

Was sind KO-Tropfen? Wie und wozu werden sie eingesetzt?

Als KO-Tropfen kommen unter anderem die Substanzen GHB und GBL auch bekannt als „Liquid Ecstasy“ zum Einsatz. Ketamin, Benzodiazepine und noch weitere Stoffe bzw. Medikamente werden ebenfalls als KO-Tropfen verwendet. Auch wenn es Unterschiede gibt, wie schnell und wie lange die Stoffe wirken haben sie alle gemeinsam, dass sie zunächst die Bewegungs- und Handlungsfähigkeit einschränken und schließlich narkotisierend wirken können.

KO-Tropfen werden den Betroffenen unbemerkt ins Getränk geträufelt um die Person willen-, hilf- und bewusstlos zu machen. Hiervon sind häufig Frauen und Mädchen aller Altersgruppen betroffen. Die Tropfen sind farb- und geruchlos und aufgrund der geringen Dosierung im Getränk, nicht geschmacklich zu erkennen. KO-Tropfen werden in Diskotheken, Kneipen, oder auch auf privaten Partys eingesetzt. Häufig wird die Droge im Nahbereich der Betroffenen verabreicht und der/die Täter*in ist keine fremde bzw. unbekannte Person.

 

Die Verabreichung von KO-Tropfen fällt unter das Betäubungsmittel- bzw. Arzneimittelgesetzt und ist somit Straftatbestand.

Wirkungsweise

Die Tropfen fangen ca. 15 Minuten nach Verabreichung an zu wirken, wobei die Wirkung stark abhängig ist von der Dosierung, sowie der Verfassung der Betroffenen (körperlicher Zustand, Medikamenten Einnahme, vorhergehender Alkohol-/ Drogenkonsum usw.). Nach der Einnahme kann zunächst ein Gefühl von Schwindel und Übelkeit auftreten, in etwa so, als hätte man zu viel getrunken. Noch ist ein normales Bewegen und Sprechen möglich, allerdings ist die Betroffene schon leichter zu manipulieren. Für Außenstehende ist es schwer erkennbar, dass KO-Tropfen verabreicht wurden. Der/die Täter*in hat nun die Möglichkeit, die Betroffene an einen anderen Ort zu bringen. Bei voller Wirkung der Drogen kann es zu tiefem bis komaartigen Schlaf, oder zu Bewusstlosigkeit, aber auch zum Ersticken durch Atemlähmung kommen. KO-Tropfen können bis zu vier Stunden wirken.

Was tun, wenn es passiert ist?

Nachdem die Betroffene wieder zu sich kommt, hat sie oftmals kein oder ein vages und bruchstückhaftes Erinnerungsvermögen an das, was geschehen ist. Die Droge ist im Blut bis zu sechs Stunden nachweisbar, im Urin zwischen acht und zwölf Stunden. Aus diesem Grund ist es wichtig, bei Verdacht so schnell wie möglich zur Polizei zugehen, welche dann eine Beweissicherung anordnet und eine Anzeige aufnimmt. Wenn die Betroffene sich einer Anzeige noch nicht sicher ist, kann sie in die Ambulanz der Landesfrauenklinik des Helios Universitätsklinikum oder in die Notfallambulanz des Agaplesion Bethesda Krankenhaus fahren und dort um eine anonyme Spurensicherung bitten. Dabei sollte der Verdacht auf KO-Tropfen geäußert werden, damit auch eine Blut- oder Urinprobe entnommen wird. Alternativ besteht auch immer die Möglichkeit, selbst eine Urinprobe zu entnehmen, diese in einem sauberen Glas im Kühlschrank aufzubewahren und den Verdacht eigenständig in einem Labor prüfen zu lassen.

Was tun, um sich zu schützen?

In einem persönlichen Gespräch finden Sie parteiliche Unterstützung und Begleitung zum Thema KO-Tropfen.

Sie können telefonisch, auch anonym einen Termin vereinbaren, uns per E-Mail über unsere virtuelle Beratungsstelle kontaktieren oder zu uns in die offene Beratung kommen.

Die Beratung ist kostenlos und auf Anfrage auch mit Sprachmittlerinnen möglich.

Links

Zur virtuellen Beratungsstelle

Landesfachstelle Essstörungen NRW